Weiterbildung nach §34c GewO

Der Pflegeimmobilienexperte - Carestone intern

Unterrichtsaufzeichnungen

Hier findest du alle Aufzeichnungen zum Pflegeimmobilienexperten.

Die Videos stehen dir immer direkt im Anschluss an den Workshop am Mittwoch zur Verfügung. So kannst du die Inhalte jederzeit in deinem eigenen Tempo nacharbeiten oder vertiefen.

 

 

Unser Wissen für Ihren Erfolg

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34c - 2023 bis 2025

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Welcher Zeitraum ist der richtige für mich?

Ab dem 1. August 2018 gilt die Weiterbildungspflicht nach §34c Abs. 2a der Gewerbeordnung. Gewerbetreibende und Mitarbeiter:innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, müssen ab diesem Datum ihre Weiterbildung beginnen. Der Weiterbildungszeitraum erstreckt sich über drei Kalenderjahre, nämlich von 2018 bis 2020. Innerhalb dieser Zeit musst du dich für insgesamt 20 Stunden weiterbilden. Die Weiterbildungsfrist beginnt jeweils am 1. Januar des Jahres, in dem die Tätigkeit aufgenommen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass der individuelle Weiterbildungszeitraum von dem des Gewerbetreibenden abweichen kann.

Die nachfolgende Grafik hilft dir bei der Auswahl des richtigen Zeitraums.

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