Trainstone Academy

Weiterbildung nach §34c GewO

Weiterbildung war noch nie so easy.

Für wen ist die Weiterbildung nach §34c geeignet?

Der Kurs nach §34c GewO ist eine ideale Möglichkeit, um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen und gleichzeitig das eigene Fachwissen zu erweitern.

Der Kurs „Weiterbildung nach §34c“ der Gewerbeordnung (GewO) richtet sich an alle Immobilienmakler:innen, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Immobilienbranche erweitern möchten. Der Kurs ist besonders relevant für diejenigen, die ihre Gewerbeerlaubnis gemäß §34c GewO behalten und ihre Weiterbildungspflicht erfüllen möchten.

Der Kurs bietet eine ideale Gelegenheit, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und sicherzustellen, dass man bestens gerüstet ist, um Kundinnen und Kunden professionell und kompetent zu beraten. Darüber hinaus kann der Kurs auch für Immobilienmakler:innen hilfreich sein, die ihre Karriere vorantreiben oder ihre Kenntnisse in einem bestimmten Bereich vertiefen möchten.

Lernumfang

Das ist im Kurs enthalten

Leichter Einstieg – So geht’s!

1

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Mit der Trainstone-Lizenz erhältst Du digitalisierte Beratungsstrecken, exklusiven Zugriff auf Carestone Objekte sowie Zugang zu Workshops, Webinaren und über 20 Stunden hochwertiger Lerninhalte. Zusätzlich sicherst Du Dir anerkannte Weiterbildungsnachweise gemäß §34c und MaBV – und das alles für nur 49,90 € pro Monat.

Das ist im Kurs §34c GewO enthalten

1.1  Serviceerwartungen des Kunden

1.2  Besuchsvorbereitung, Kundengespräch, Kundensituation

1.3  Kundenbetreuung

2.1  Teilmärkte des Immobilienmarktes

2.2  Preisbildung am Immobilienmarkt

2.3  Objektangebot und Objektanalyse

2.4  Die Wertermittlung

2.5  Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen 

2.6  Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich 

2.7  Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich

3.1  Bürgerliches Gesetzbuch 

3.2  Grundbuchrecht

3.3  Wohnungseigentumsgesetz 

3.4  Wohnungsvermittlungsgesetz

3.5  Zweckentfremdungsrecht 

3.6  Geldwäschegesetz

3.7  Makler- und Bauträgerverordnung 

3.8  Informationspflichten des Maklers

4.1  Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze 

4.2  Unzulässige Werbung

5.1  Grundlagen des Verbraucherschutzes 

5.2  Schlichtungsstellen 

5.3  Datenschutz 

6.1  Einkommensteuern

6.2  Körperschaftsteuer

6.3  Gewerbesteuer

6.4  Umsatzsteuer

6.5  Bewertungsgesetzabhängige Steuern

6.6  Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)

7.1  Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung

7.2  Kostenerfassung

7.3  Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit

7.4  Kosten einer Finanzierung

7.5  Kreditsicherung und Beleihungsprüfung

7.6  Förderprogramme, Wohnriester

7.7  Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall

7.8  Steuerliche Aspekte der Finanzierung

8.1  Grundlagen der Finanzmathematik 

8.2  Grundlagen der Investitionsrechnung 

Unser Wissen für Ihren Erfolg

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Welcher Zeitraum ist der richtige für mich?

Ab dem 1. August 2018 gilt die Weiterbildungspflicht nach §34c Abs. 2a der Gewerbeordnung. Gewerbetreibende und Mitarbeiter:innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, müssen ab diesem Datum ihre Weiterbildung beginnen. Der Weiterbildungszeitraum erstreckt sich über drei Kalenderjahre, nämlich von 2018 bis 2020. Innerhalb dieser Zeit musst du dich für insgesamt 20 Stunden weiterbilden. Die Weiterbildungsfrist beginnt jeweils am 1. Januar des Jahres, in dem die Tätigkeit aufgenommen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass der individuelle Weiterbildungszeitraum von dem des Gewerbetreibenden abweichen kann.

Die nachfolgende Grafik hilft dir bei der Auswahl des richtigen Zeitraums.

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