Der Kurs nach §34c GewO ist eine ideale Möglichkeit, um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen und gleichzeitig das eigene Fachwissen zu erweitern.
Der Kurs „Weiterbildung nach §34c“ der Gewerbeordnung (GewO) richtet sich an alle Immobilienmakler:innen, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Immobilienbranche erweitern möchten. Der Kurs ist besonders relevant für diejenigen, die ihre Gewerbeerlaubnis gemäß §34c GewO behalten und ihre Weiterbildungspflicht erfüllen möchten.
Der Kurs bietet eine ideale Gelegenheit, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und sicherzustellen, dass man bestens gerüstet ist, um Kundinnen und Kunden professionell und kompetent zu beraten. Darüber hinaus kann der Kurs auch für Immobilienmakler:innen hilfreich sein, die ihre Karriere vorantreiben oder ihre Kenntnisse in einem bestimmten Bereich vertiefen möchten.
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Nachdem Dein Kauf abgeschlossen ist, kannst Du unter „Meine Kurse“ direkt mit dem Lernen starten. Viel Erfolg!
1.1 Serviceerwartungen des Kunden
1.2 Besuchsvorbereitung, Kundengespräch, Kundensituation
1.3 Kundenbetreuung
2.1 Teilmärkte des Immobilienmarktes
2.2 Preisbildung am Immobilienmarkt
2.3 Objektangebot und Objektanalyse
2.4 Die Wertermittlung
2.5 Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
2.6 Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
2.7 Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
3.1 Bürgerliches Gesetzbuch
3.2 Grundbuchrecht
3.3 Wohnungseigentumsgesetz
3.4 Wohnungsvermittlungsgesetz
3.5 Zweckentfremdungsrecht
3.6 Geldwäschegesetz
3.7 Makler- und Bauträgerverordnung
3.8 Informationspflichten des Maklers
4.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
4.2 Unzulässige Werbung
5.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
5.2 Schlichtungsstellen
5.3 Datenschutz
6.1 Einkommensteuern
6.2 Körperschaftsteuer
6.3 Gewerbesteuer
6.4 Umsatzsteuer
6.5 Bewertungsgesetzabhängige Steuern
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
7.1 Allgemeine Investitionsgrundlage und Finanzierungsrechnung
7.2 Kostenerfassung
7.3 Eigenkapital und Kapitaldienstfähigkeit
7.4 Kosten einer Finanzierung
7.5 Kreditsicherung und Beleihungsprüfung
7.6 Förderprogramme, Wohnriester
7.7 Absicherung des Kreditrisikos im Todesfall
7.8 Steuerliche Aspekte der Finanzierung
8.1 Grundlagen der Finanzmathematik
8.2 Grundlagen der Investitionsrechnung
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Ab dem 1. August 2018 gilt die Weiterbildungspflicht nach §34c Abs. 2a der Gewerbeordnung. Gewerbetreibende und Mitarbeiter:innen, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, müssen ab diesem Datum ihre Weiterbildung beginnen. Der Weiterbildungszeitraum erstreckt sich über drei Kalenderjahre, nämlich von 2018 bis 2020. Innerhalb dieser Zeit musst du dich für insgesamt 20 Stunden weiterbilden. Die Weiterbildungsfrist beginnt jeweils am 1. Januar des Jahres, in dem die Tätigkeit aufgenommen wurde. Es ist wichtig zu beachten, dass der individuelle Weiterbildungszeitraum von dem des Gewerbetreibenden abweichen kann.
Die nachfolgende Grafik hilft dir bei der Auswahl des richtigen Zeitraums.
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